Leider müssen auch wir unsere Preise anheben. Bei Schornsteinfegerarbeiten kann es im Zweijahresvergleich eine Steigerung von bis zu 17 Euro geben. Wir versichern Ihnen aber, dass wir im Vergleich mit unseren Mitbewerbern immer noch ein gutes Preis/Leistungsverhältnis bieten. Leider steigen auch unsere Kosten in diesem Rahmen.

Stefan van Mark, Schornsteinfegen und mehr....
Schornsteinfegermeister, Installateur-und Heizungsbauermeister,
Gebäudeenergieberater für Wohngebäude


 

 

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Energienews


28.04.2018

EU-Parlament segnet neue EU-Gebäuderichtlinie ab

  • ein klarer Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden;
  • Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen;
  • Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden (allerdings in geringerem Umfang als ursprünglich im Vorschlag der Kommission vorgesehen);
  • Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz optimieren;
  • Integration und erhebliche Stärkung langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden;
  • Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen;
  • Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.

So geht es jetzt weiter

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss der Ministerrat seine Zustimmung in den kommenden Wochen noch formal bestätigen. Kurz danach wird der Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage später tritt die Richtlinie dann in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Falls der EU-Gebäuderichtlinie auf den letzten Meter nicht noch eine größere Hürde in den Weg gestellt wird, steht die GroKo bald in der Pflicht, in der laufenden Legislaturperiode noch die offenen Punkte der aktuellen (beispielsweise Definition des Niedrigstenergiegebäude-Standards) sowie die neue EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

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